Gemäß Artikel 4451-122 des französischen Arbeitsgesetz vom 27.11.2013 dürfen nur Unternehmen in nuklearen Anlagen unter Strahlenschutzbedingungen arbeiten, die eine Qualianor oder vergleichbare Zertifizierung nachweisen können.
↧
Gemäß Artikel 4451-122 des französischen Arbeitsgesetz vom 27.11.2013 dürfen nur Unternehmen in nuklearen Anlagen unter Strahlenschutzbedingungen arbeiten, die eine Qualianor oder vergleichbare Zertifizierung nachweisen können.